BTHG

Informationen zum Bundesteilhabegesetz (BTH

Hintergrund / Ursprung

Das von der am 23.12.2016 von der Bundesregierung Deutschland erlassene und am 25.97.2017 in Kraft getretene Gesetz sieht in vier zeitversetzten Reformstufen vor, für Menschen mit Behinderungen mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu schaffen.

 

In der Erklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) heißt es:

„Wir wollen Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend einem bundeseinheitlichen Verfahren personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Im Interesse von Kindern mit Behinderung und ihren Eltern sollen die Schnittstellen in den Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können“


Für mehr Informationen stehen Ihnen hier die Informationsseiten BTHG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung.

BMAS

Ablauf des Bedarfsermittlungsverfahren

Viele Angehörige und Betreuer sind durch die mit dem BTHG verbundenen Auswirkungen auf Ihre Angehörigen und dem nun jährlich erforderlichen Bedarfsermittlungsverfahren verunsichert.

 

In dem Bedarfsermittlungsverfahren wird mittels umfangreicher vorbereitender Dokumentation und einem persönlichen Dialog zwischen dem Menschen mit Assistenzbedarf (MmAB) und der Fachkraft des Trägers der Eingliederungshilfe der jeweilige Bedarf des MmAB ermittelt. In den meisten Fällen handelt es sich bei der Fachkraft des Trägers der Eingliederungshilfe um Mitarbeiter*innen der Landratsämter/Sozialämter. In vielen Fällen wird es so sein, dass viele MmAB nicht in der Lage sind, Ihre Bedürfnisse und Rechte in angemessener, nachdrücklicher und richtiger Art und Weise darzustellen oder zu artikulieren. Deswegen wurde festgelegt, dass zu diesen Gesprächen max. vier Personen, von denen zwei die Bedarfe des MmAB kennen und seine Interessen vertreten, zugelassen sind:

1.    der Mensch mit Behinderung

2.    die Fachkraft des Trägers der Eingliederungshilfe

3.    ein Vertreter des Leistungserbringers (Tennental)

4.    die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung

 

In Bezug auf 4. steht dem Menschen mit Behinderung das Bestimmungsrecht für die Interessenvertretung zu. Aufgrund dessen kann die Interessenvertretung von einer Person aus dem Kreis der gesetzlichen Betreuer, der nahen Familienangehörigen, von Freunden oder anderen Personen wahrgenommen werden.

 

Die Fachkraft des Trägers der Eingliederungshilfe wird anhand der im so genannten Bedarfsermittlungsinstrument Baden-Württemberg (BEI_BW) enthaltenen Fragebögen die Bedarfe feststellen, erörtern und dokumentieren.


Nähere Informationen zum Bedarfermittlungsverfahren erhalten Sie hier:

Bedarfsermittlungsverfahren

Vorbereitung und Durchführung

"Bei allen Unternehmungen muss vor deren Beginn eine sorgfältige Vorbereitung stehen"

Marcus Tullius Cicero


In den meisten Fällen wird eine Person aus dem Kreis der Eltern, Geschwister oder gesetzlichen Betreuer als Interessensvertreter an der Bedarfsermittlung teilnehmen. Um sicherzustellen, daß die Bedarfe des MmAB gegenüber der Fachkraft des Trägers der Eingliederungshilfe umfänglich und inhaltlich richtig und vollständig wiedergegeben werden, empfehlen wir, sich auf das Gespräch gründlich vorzubereiten. Dies macht man idealerweise unter Zuhilfenahme der im Bedarfsermittlungsinstrument enthaltenen Fragebögen. Idealerweise druckt man sich diese Fragebögen aus, bespricht die Fragebögen mit dem MmAB vorab und macht Notizen zu den einzelnen Fragen, bzw. zu den Bedarfsmeldungen.  Wir empfehlen Ihnen die folgenden Informationen des Ministeriums für gesundheit, Soziales und Integration Baden Württemberg:


Link: Allgemeine Hinweise und Empfehlungen


Erwachsene:

1a. Persönlichen Notizen zur Vorbereitung auf das Gespräch zur Bedarfsermittlung mit dem BEI_BW (Erwachsene)

2a. Bedarfsermittlungsinstrument Baden-Württemberg (BEI_BW) / Detailierter Fragebogen (Erwachsene)


Kinder und Jugendliche:

1b. Persönlichen Notizen zur Vorbereitung auf das Gespräch zur Bedarfsermittlung mit dem BEI_BW (Kinder und Jugendl)

2b. Bedarfsermittlungsinstrument Baden-Württemberg (BEI_BW) / Detailierter Fragebogen (Kinder und Jugendliche)


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